Fußfehlstellungen
Fehlstellungen am Vorfuß treten häufig auf. Zum Teil sind sie völlig schmerzlos, teilweise führen sie aber Schmerz bedingt zu einer starken Behinderung und Einschränkung der Lebensqualität.
Neben angeborenen Fehlstellungen, die zahlenmäßig selten sind beruhen die meisten Fußfehlformen auf einer Kombination aus einer Bindegewebsschwäche und einer Überlastung. Frauen sind deutlich häufiger betroffen als Männer.
Die häufigsten Fehlstellungen treten am Vorfuß auf, Fehlstellungen an der Fußwurzel oder dem Rückfuß sind zahlenmäßig eher selten.
Verletzungen und Reizzustände der Weichteile und Sehnen können sekundär durch die Fehlstellungen bedingt sein aber auch nach Verletzungen auftreten.
Indikation zur Operation
In der Regel werden Fußfehlformen ohne Operationen behandelt. In vielen Fällen kann durch die Wahl von geeignetem Schuhwerk und/oder einer Einlagenversorgung Schmerzfreiheit erreicht werden.
Mit Hilfe von Einlagen oder Schuhzurichtungen wird das Fußgewölbe gestützt und korrigiert.
Operationen werden dann durchgeführt, wenn trotz Einlagenversorgungen eine Schmerzfreiheit nicht mehr erreicht werden kann oder der Befund sich aufgrund weiteren Muskelzugs in die Fehlstellung verschlimmert.
Operationstechniken
In Abhängigkeit von der Stärke der Fehlstellung, dem Alter des Patienten, den betroffenen Zehen und dem Vorhandensein von Verschleiß im betroffenen Zehengelenk stehen uns eine Vielzahl von operativen Eingriffen zur Verfügung.
Wir unterscheiden im wesentlichen
- Schmerzhafte Fehlstellungen im Großzeh ohne wesentliche Arthrose
- Schmerzhafte Fehlstellungen im Großzeh mit bestehender Arthrose
- Fehlstellungen der Zehen 2-5
- Fehlstellungen im Großzeh ohne wesentliche Arthrose
Bei Fehlstellungen im Großzeh ohne Arthrose des Großzehengrundgelenkes ist das Ziel der Operation, die Verbreiterung des Mittelfußes zu korrigieren. Je nach Ausmaß des Spreizfußes (hier spielt für die Planung der ‚Inter-Metatarsale-Winkel’, der Winkel zwischen 1. und 2. Mittelfußknochen eine Rolle) stehen unter anderem die folgenden Operationen zur Verfügung:
Chevron-Osteotomie
Mitchell-Osteotomie
Basisnahe Osteotomie
Fehlstellungen im Großzeh bei Arthrose
Bei stärkerer Arthrose im Großzehengrundgelenk kann mit den oben genannten Eingriffen zwar die Fußform korrigiert werden, ein schmerzfreies Laufen wird dadurch jedoch nicht mehr ermöglicht. Da das gesamte Körpergewicht am Ende des Abrollvorganges des Fußes beim Gehen auf dem Großzehengrundgelenk liegt, können gerade diese Veränderungen zu erheblichen Beschwerden führen.
Bei stärkerer Arthrose im Großzehengrundgelenk stehen uns unter anderem die folgende Operationen zur Verfügung:
Cheilektomie
Arthrodese des Großzehengrundgelenkes
Bei starker Arthrose mit therapieresistenten starken Schmerzen, die auf Einlagen und Schuhzurichtungen zu keiner Besserung führt, kommt eine Versteifung des Großzehengrundgelenkes zum Erreichen der Schmerzfreiheit in Frage.
Fehlstellungen der Zehen 2 bis 5
Fehlstellungen der Zehen 2 und 5 äußern sich häufig durch ständigen Druck des Schuhwerkes auf den Zeh. Im Gegensatz zum großen Zeh sind diese Zehen im Normalfall beim Abrollvorgang des Fußes nicht von direkter Bedeutung. Bei stärkeren Fehlstellungen stehen uns unter anderem folgende Operationen zur Verfügung:
- Operation nach Hohmann
- Operation nach Gocht
- Korrekturen der Fehlstellungen mit Versteifungsoperatione
Narkose
Die Eingriffe werden in der Regel in einer kurzen Vollnarkose in Blutleere durchgeführt.
Stationärer Aufenthalt
Je nach häuslicher Versorgung und Risikofaktoren für die Operation kann der Eingriff ambulant oder im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthaltes von 2-3 Tagen durchgeführt werden.
Nachbehandlung
Bei einer Operation des 1. Mittelfußknochens oder Großzeh erfolgt in der Regel eine Entlastung für 3-5 Wochen (je nach operativem Eingriff). Hier wird das operierte Bein zunächst für eine knappe Woche mittels Unterschenkelgipsschiene geschützt, die Mobilisation erfolgt ohne Belastung. Nach 1 Woche erfolgt die Versorgung mit einem ‚Vorfußentlastungsschuh’, einem speziellen Schuh, mit dem der Fuß belastet werden kann ohne dass eine Biegebeanspruchung des operierten Mittelfußknochens entsteht.
Dieser Schuh wird – je nach Eingriff – für 2-4 Wochen belassen. Anschließend erfolgt die zunehmende Belastung ohne Hilfsmittel.