Schlittenprothese

Die Indikation zum Einbau einer Schlittenprothese, dem Gelenkersatz nur des innen- oder außenseitigen Anteils des Kniegelenkes, ist dann gegeben, wenn sich der Knorpelschaden nur auf diesen Anteil des Gelenkes erstreckt und die anderen Gelenkflächen noch unversehrt und ohne Knorpelschaden sind.

Zur Sicherung des entsprechenden Befundes verwenden wir vor der Operation die Kernspintomografie für die Behandlungsplanung.

Zur endgültigen Sicherheit dient eine Gelenkspiegelung, die am Anfang der Operation durchgeführt wird. Bei der Arthroskopie kann sicher geklärt werden, dass der Gelenkverschleiß sich nur auf den – in der Regel- innenseitigen Gelenkanteil erstreckt und (für eine Schlittenprothese wichtig) die Kreuzbänder stabil sind.

Bestätigt sich dies bei der Arthroskopie wird direkt weiter operiert und über einen kleinen innenseitigen Schnitt (im Fall der medialen Schlittenprothese) ein Teilgelenk eingebaut.

Röntgenbild mediale Schlittenprothese

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