Begriffsbestimmung
Freie Gelenkkörper entstehen aus verschiedenen Gründen. Sie können sich durch abgelöste Knorpelanteile (nach Unfällen oder bei degenerativen Veränderungen) bilden.
Weitere Möglichkeiten für die Entstehung freier Gelenkkörper sind abgelöste Knorpel-Knochenstücke im Rahmen eines Osteochondrosis-dissecans-Herdes oder Erkrankungen der Gelenkschleimhaut, bei denen die Schleimhaut Gelenkkörper bildet.
Die Gelenkkörper können an die Gelenkkapsel verwachsen sein und so keinerlei Probleme verursachen. Sie können aber auch frei im Gelenk beweglich sein. In diesen Fällen können sie sich zwischen die Gelenkflächen einklemmen und so zu einer Schädigung des Gelenkknorpels (= Arthrose) führen.
Wann wird operiert
Operiert werden Gelenkkörper, die im Gelenk zu mechanischen Irritationen führen. In der Regel äußern sie sich als Einklemmungen, (d.h. bei Bewegungen treten plötzlich kurz einschießende Schmerzen auf). Teilweise treten akute Beuge- oder Streckhemmungen auf.
Was wird operiert
Der oder die Gelenkkörper werden arthroskopisch entfernt. Zusätzliche Begleitschäden (Knorpelschäden etc.) werden im gleichen Eingriff, soweit möglich, mitbehandelt.
Wie ist die Nachbehandlung
Der Eingriff kann in der Regel ambulant oder kurz-stationär durchgeführt werden. Dies ist von zusätzlich bestehenden Grunderkrankungen und der Möglichkeit einer weiteren häuslichen Versorgung abhängig.
Entsprechendes wird mit dem Patienten im Rahmen der Operationsplanung besprochen.
Das operierte Bein kann in der Regel unter Verwendung von Gehstützen sofort wieder voll belastet werden.